Top

Wildtiermanagement

Wildtiermanagement ist eine Disziplin im Umweltbereich, die all jene Massnahmen zusammenfasst, welche zur Verhütung und Lösung von Problemen in Verbindung mit freilebenden Wildtieren notwendig sind. Das übergeordnete Ziel aller Massnahmen ist es dabei, die freilebenden einheimischen Wildtiere zu erhalten und zu fördern und diese möglichst konfliktfrei in unsere Kulturlandschaft zu integrieren.

Im Wildtiermanagement greifen viele Fachrichtungen ineinander, wie etwa die Wildbiologie und die Veterinärmedizin, die Jagd, die Land- und Forstwirtschaft, die Raumplanung, das Schutzgebietsmanagement sowie der Landschafts-, Arten- und Naturschutz.

Das Wildtiermanagement umfasst sowohl Forschungstechniken und -methoden (Versuchsansätze und Datenbehandlung, Labor- und Feldforschungsmethoden) als auch die Analyse und die Behandlung (das Management) von Wildtierpopulationen und ihrer Lebensräume.

Um den Problemen zu begegnen, die von Wildtieren ausgehen, müssen Managementprogramme auf qualitativ hochstehende wissenschaftliche Untersuchungen basieren, die objektive und relevante Informationen liefern.

 

Beim Wildtiermanagement sind folgende Bereiche von Bedeutung:

A) Erhaltung und Förderung einheimischer Arten:

  • Verbreitung, Verteilung und Dichte der Wildtiere fördern
  • Struktur der Populationen optimieren
  • Grösse und Qualität der Lebensräume erhalten und fördern (Zersiedelung, Barrieren, Bau-, Forst- und Landwirtschaft)
  • Freizeitaktivitäten des Menschen lenken (Störungsquellen)
  • Haltung von Nutz- und Heimtieren optimieren (Weidetiere, Hunde)
  • Jagdbetrieb optimieren (Waffen, Munition, Jagdhunde, Jagdzeiten und -arten)


B) Verhütung und Bekämpfung von Problemen mit einheimischen und gebietsfremden Wildtieren:

  • Wildtiereinfluss auf die Vegetation: Wald, Landwirtschaft, Gärten
  • Wildtiereinfluss auf andere Tiere: Konkurrenz, Prädation, Infektionskrankheiten
  • Wildtiereinfluss auf Menschen: Infrastrukturen, Verkehr, Zoonosen, Angriffe
  • gebietsfremde Wildtiere bekämpfen.


Für jeden dieser Bereiche sind bei Bedarf von der zuständigen Behörde entstrechende Massnahmen zu planen und umzusetzen.